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Die Penterakt-Methodologie

Recht denken heißt nicht nur, es anzuwenden.
Es heißt, es zu konstruieren, zu erkennen, zu interpretieren.
Es heißt, Struktur zu formen, Logik nachzuzeichnen, Bedeutung freizulegen.
Und es heißt, diese Bedeutung in Sprache, Kontext und Zeit zu verwurzeln.

So wie ein mathematischer Satz nur verstanden werden kann, wenn man die innere Logik seiner Ableitungen durchdringt,
und wie ein Satz seine volle Kraft erst entfaltet, wenn seine Struktur — und seine Pausen — sichtbar gemacht werden,
so lässt sich ein Rechtsfall nicht auf eine bloße Zusammenstellung anwendbarer Normen reduzieren.
Er verlangt Lesbarkeit, Strenge, kontextuelles Verständnis und Weitblick.


NICHT EINFACH „DAS RICHTIGE RECHT ANWENDEN“
Eine multidisziplinäre, geschichtete Methodologie


I. Einleitung – Warum die strikte Anwendung des Rechts nicht ausreicht


Die Anwendung des Rechts wird oft als einfache Aufgabe dargestellt:
Kenne die Regel, befolge sie.

Doch Recht zu denken ist etwas völlig anderes.
Es erfordert die Fähigkeit:

– rechtliche Materie mit der Präzision höherer Geometrie zu ordnen,
– gültige Argumentationsketten mit der Disziplin der Logik zu bilden,
– den eigenen Betrachtungswinkel wie in der Optik bewusst zu wählen,
– und durch die Sprache zu erkennen, was gesagt — und was verschwiegen wird, mit der Schärfe sprachwissenschaftlicher Analyse.

Das ist kein intellektueller Luxus.
Es ist die Bedingung für Klarheit.

Denn so wie ein mathematischer Beweis in sich stimmig sein muss,
und ein Satz sowohl aus Syntax als auch aus Schweigen Kraft bezieht,
so darf ein Rechtsargument nicht ein Haufen von Normen sein:
es muss strukturiert, kohärent, interpretativ und perspektivisch sein.

Recht zu denken heißt, ein Gerüst der Bedeutung zu errichten —
und genau jenen Moment zu erkennen, in dem dieses Gerüst zu bröckeln beginnt.


II. Das Penterakt-Modell – Recht in fünf Dimensionen denken


Recht entfaltet sich nicht entlang einer einzigen Achse.

Es verwebt sich zu geschichteten Strukturen – semantisch, kulturell, normativ, territorial und strategisch.

Das Penterakt ist das Denkgerüst, das Peeters Law geschaffen hat, um diese Schichten lesbar zu machen.

Es benennt fünf Dimensionen, die – zusammen genommen – die juristische Wirklichkeit nicht vereinfachen,
sondern ihre vollständige Topologie sichtbar machen:

– Sprache und Rechtskultur,
– normatives Fundament,
– Gerichtsbarkeit,
– materielles Rechtsgebiet,
– Strategie.

Dies ist keine Taxonomie.
Es ist eine Architektur.

Jede Schicht spricht zu den anderen,
resoniert über Grenzen hinweg
und trägt ihre eigene Spannung.

Zusammen skizzieren sie eine Kartographie –
nicht von Regeln, sondern von rechtlichem Sinn.

Doch selbst das präziseste Modell entkommt seiner eigenen Geometrie nicht.

Es kommt ein Punkt – selten, aber real –
an dem alle fünf Schichten ausgerichtet sind,
und dennoch bleibt Gerechtigkeit unerreichbar.

Ein Fall, perfekt strukturiert, prozessual einwandfrei, logisch unangreifbar –
und doch stimmt etwas nicht.

Keine weitere Interpretation kann Abhilfe schaffen.
Kein zusätzliches Argument bringt Erlösung.

Es ist der Moment, in dem die Struktur sich gegen sich selbst wendet.
Wo das Recht, obwohl anwesend, versagt.
Wo Kohärenz zur Illusion wird.

Das ist kein Defizit des Modells.
Es ist seine Grenze.
Eine heyvaertsche Singularität.

Benannt nach dem belgischen Rechtsdenker Alfons Heyvaert,
der glaubte, dass wahre Rechtsanalyse nicht mit der Anwendung endet,
sondern dort beginnt, wo das System bricht.

Wo das Denken ausgesetzt werden muss,
und die Architektur – befragt.

Mitunter durch ein verfassungsrechtliches Verfahren.
Mitunter durch eine Vorlage zur Vorabentscheidung.
Mitunter durch Schweigen.

Diese Singularität ist keine Dimension.
Sie ist ein Bruch –
ein Raum struktureller Dissonanz,
wo das Recht nicht länger verbergen kann, was es nicht erreicht.

Es ist der Augenblick, in dem der juristische Verstand
nicht mehr im Modell handeln kann,
sondern das Modell selbst in Frage stellen muss.


III. Mehr als dreidimensionales Sehen – Die Weitwinkelperspektivehr als dreidimensionales Sehen – Die Weitwinkelperspektive


Die menschliche Wahrnehmung ist auf drei Dimensionen beschränkt.

Doch rechtliche Konfigurationen entfalten sich in einem geistigen Raum,
der weiter, tiefer ist — mindestens fünfdimensional.

Darum arbeiten wir mit einer konzeptionellen Weitwinkeloptik.

Wie in der Fotografie
erweitert das Weitwinkelobjektiv das Blickfeld,
legt verborgene Beziehungen offen
und akzeptiert eine gewisse Verzerrung —

nicht um zu verfälschen,
sondern um das Ganze sichtbar zu machen.

So auch das Penterakt-Modell:

Es legt nicht nur die Regel offen, sondern die Kräfte, die in ihr wohnen;
nicht nur die Klausel, sondern die Rechtskultur, aus der sie hervorgeht.

Es begnügt sich nicht mit Ergebnissen:
Es befragt den Deutungsrahmen, der sie ermöglicht.

Ohne Weitwinkel keine Tiefe.
Ohne Perspektive keine Präzision.
Ohne Dezentrierung des Blicks kein Zugang zum Sinn.

Ein Standardobjektiv (50 mm) bietet Klarheit — aber begrenzt.
Ein Weitwinkel (24 mm oder weniger) öffnet den Horizont —
bis zum äußersten Rand (ein 180°-Fisheye).

Es beugt den Raum, verzerrt Nähe —
nicht um zu täuschen, sondern um sichtbar zu machen,
was sonst jenseits des Rahmens bliebe.

Das Objektiv konzentriert das Licht einer immensen Szene auf eine begrenzte Fläche.
Es verbiegt das Nahe, aber enthüllt das Verborgene.

So auch im Recht:

Wer sich ausschließlich auf eine Dimension fokussiert —
nur auf Normen, nur auf Zuständigkeit, nur auf Territorium —
verliert leicht den Überblick.

Und mit ihm: das eigentliche Verständnis dessen,
was er oder sie zu verteidigen vorgibt.

Unser Weitwinkelblick dehnt aus, entfaltet, legt offen.
Er verändert die Form, aber ehrt die Wahrheit.
Er verbiegt Geometrie, aber niemals Ethik.
Er verschiebt das Zentrum, ohne es zu leugnen.

Er gibt der Komplexität ihre Würde zurück.


IV. Mehr als dreidimensionales Sehen – Die Weitwinkelperspektive


Die menschliche Wahrnehmung ist auf drei Dimensionen beschränkt.

Doch rechtliche Konfigurationen entfalten sich in einem geistigen Raum,
der weiter, tiefer ist — mindestens fünfdimensional.

Darum arbeiten wir mit einer konzeptionellen Weitwinkeloptik.

Wie in der Fotografie
erweitert das Weitwinkelobjektiv das Blickfeld,
legt verborgene Beziehungen offen
und akzeptiert eine gewisse Verzerrung —

nicht um zu verfälschen,
sondern um das Ganze sichtbar zu machen.

So auch das Penterakt-Modell:

Es legt nicht nur die Regel offen, sondern die Kräfte, die in ihr wohnen;
nicht nur die Klausel, sondern die Rechtskultur, aus der sie hervorgeht.

Es begnügt sich nicht mit Ergebnissen:
Es befragt den Deutungsrahmen, der sie ermöglicht.

Ohne Weitwinkel keine Tiefe.
Ohne Perspektive keine Präzision.
Ohne Dezentrierung des Blicks kein Zugang zum Sinn.

Ein Standardobjektiv (50 mm) bietet Klarheit — aber begrenzt.
Ein Weitwinkel (24 mm oder weniger) öffnet den Horizont —
bis zum äußersten Rand (ein 180°-Fisheye).

Es beugt den Raum, verzerrt Nähe —
nicht um zu täuschen, sondern um sichtbar zu machen,
was sonst jenseits des Rahmens bliebe.

Das Objektiv konzentriert das Licht einer immensen Szene auf eine begrenzte Fläche.
Es verbiegt das Nahe, aber enthüllt das Verborgene.

So auch im Recht:

Wer sich ausschließlich auf eine Dimension fokussiert —
nur auf Normen, nur auf Zuständigkeit, nur auf Territorium —
verliert leicht den Überblick.

Und mit ihm: das eigentliche Verständnis dessen,
was er oder sie zu verteidigen vorgibt.

Unser Weitwinkelblick dehnt aus, entfaltet, legt offen.
Er verändert die Form, aber ehrt die Wahrheit.
Er verbiegt Geometrie, aber niemals Ethik.
Er verschiebt das Zentrum, ohne es zu leugnen.

Er gibt der Komplexität ihre Würde zurück.


V. Warum ein strukturiertes Modell unerlässlich ist


Recht ist kein Mosaik verstreuter Regeln,
keine beiläufige Anhäufung schwebender Normen.

Es ist ein Gewebe —
eine Schichtung, eine Verflechtung von Bedeutungen, Zuständigkeiten und normativen Hierarchien.

Es wirkt über mehrere Ebenen hinweg: national, europäisch, international —
Schichten, die sich überlagern, sich berühren, sich mitunter widersprechen,
ohne sich gegenseitig aufzuheben, nie ohne Veränderung.

In einem solchen Gefüge bricht lineares Denken zusammen.
Der klassische Syllogismus gerät ins Wanken.
Monolithisches Denken verliert den Halt.

An diesem Punkt wird ein Modell unerlässlich.
Keine Maschine —
sondern eine Struktur.

Eine geistige Architektur,
die Pluralität fassen kann, ohne sie zu verwischen.

Das Penterakt-Modell ist eine solche Struktur:
ein geschichtetes Gerüst, formuliert in fünf miteinander verflochtenen Dimensionen —
und aufmerksam gegenüber einer sechsten Figur,
die das Modell nicht erweitert, sondern unterbricht:

Der Punkt, an dem das System versagt,
wo das Recht an seine Grenze stößt,
wo Schweigen wahrhaftiger wird als Weiterreden.

Dies ist kein Makel.
Es ist der Gipfel der Integrität —
der Moment, in dem der juristische Denker nicht abschließt, sondern innehält.

Wo Form sich öffnet,
und Ethik beginnt.


VI. Inspiration – Walter van Gerven


Dieses Modell trägt die tiefen Intuitionen von Professor Walter van Gerven in sich,
der das europäische Recht als eine geschichtete Ordnung verstand —
ein dialogisches Rechtsgefüge,
in dem sich nationale und supranationale Quellen verweben,
ohne ineinander aufzugehen.

Gegen die Versuchung des Reduktionismus mahnte er:

„Rechtssicherheit darf niemals mit Starrheit verwechselt werden.
Je komplexer der Kontext, desto größer unser Bedarf an offenen Normen,
strukturierter Auslegung und Verhältnismäßigkeit.“
 

Das Penterakt-Modell nimmt diese Anforderung auf und macht sie operativ:

Fünf Dimensionen — und ein struktureller Bruch.
Ein ständiges Bewusstsein für Semantik, Kontext und Ausgewogenheit.

Seine Architektur ist vom Denken Van Gervens durchdrungen.
Doch seine Form und Methodik —
entlehnt aus Geometrie, Physik und Sprachwissenschaft —
sind die Eigenleistung von Peeters Law.

Es ist zugleich eine Hommage und eine Weiterführung.
Es ehrt eine geschichtete Rechtswirklichkeit — und denkt durch sie hindurch.


VII. Die fünf Dimensionen — und die heyvaertsche Bruchstelle


Das Penterakt-Modell entfaltet sich entlang fünf grundlegender Dimensionen,
die jede juristische Analyse strukturieren:

– Sprache & Rechtskultur
– Kontext & tatsächlicher Rahmen
– Anwendbare Rechtsordnung
– Materielles Rechtsgebiet
– Strategische Positionierung

Diese fünf Schichten verflechten sich zu einer analytischen Gesamtkarte.
Sie lenken die rechtliche Auslegung, formen das Argument und bestimmen die Koordinaten des Sinns.

Doch es gibt Fälle — selten, beunruhigend, entscheidend —
in denen selbst diese geschichtete Lesart das Zentrum der Ungerechtigkeit nicht erfasst.

Wenn alle fünf Dimensionen übereinstimmen —
und das Ergebnis dennoch verstört.

Dann trifft das Modell auf seine eigene Grenze.
Wo Struktur zu Schweigen wird.
Wo das Recht, obwohl intakt, nicht ausreicht.

Dieser Bruch ist keine sechste Schicht.
Er ist eine heyvaertsche Singularität:
ein Moment struktureller Erschütterung,
wo das juristische Gefüge nicht mehr offenlegt, sondern verdeckt.

Ein Punkt, an dem der juristische Verstand innehalten muss
und fragt: Was bleibt hier ausgeschlossen?

Nicht um weiterzudenken —
sondern um das Denksystem selbst zu befragen,
aus dem diese Denkbewegung hervorgeht.


VIII. Multidisziplinarität als Strukturprinzip


Recht zu denken verlangt eine ständige Durchlässigkeit gegenüber anderen Disziplinen.
Nicht aus Eklektizismus —
sondern weil das Recht, um sinnvoll gesprochen zu werden,
jene Sprachen durchqueren muss, die ihm vorausgehen,
jene Strukturen aufnehmen muss, die es tragen,
jene Welten reflektieren muss, die es zu ordnen sucht.

Es muss sich öffnen für:

– Sprachwissenschaft, um Bedeutung, Gebrauch und Mehrdeutigkeit zu analysieren,
– Politikwissenschaft und Ökonomie, für die Kontexte, in denen Recht wirkt und interveniert,
– Vergleichende Rechtswissenschaft, um das vermeintlich Selbstverständliche zu hinterfragen und aus dem Anderen Stärke zu schöpfen,
– Normative Theorie, um von der Frage nach dem Gerechten durchdrungen zu bleiben.

Die juristischen Argumente, die wir entwickeln, sind daher nie rein formal.
Sie sind:

– intellektuell fundiert,
– kontextuell verankert,
– methodisch verantwortlich.

Bei Peeters Law glauben wir:
Nur innerhalb dieses Dreiklangs
kann das Recht seinen sozialen Sinn, seine kritische Kraft und sein symbolisches Gewicht bewahren.

Es geht nicht darum, Disziplinen auf das Recht zu „schichten“,
wie man Farben auf eine Leinwand legt.

Es geht darum, ihre konstitutive Verflechtung anzuerkennen.

Recht existiert nur im Dialog —
mit Sprache, mit Macht, mit Normativität, mit der Welt.


IX. Warum wir auf Mathematik, Physik und Linguistik Bezug nehmen


Weil Recht denken heißt: konstruieren lernen.
Und keine Disziplin konstruiert mit größerer Strenge als die Mathematik.

Weil Recht denken heißt: mit Präzision argumentieren.
Und keine Domäne lehrt Gültigkeit so kompromisslos wie die formale Logik.

Weil Recht denken auch heißt: wahrnehmen.
Und die Physik – insbesondere die Optik – zeigt uns,
dass Wahrnehmung nie neutral ist:
sie ist stets situiert, geformt durch Winkel, Licht und Abstand.

Und schließlich:
Recht denken heißt: Bedeutung erzeugen.
Und nur die Linguistik – in ihren semantischen, pragmatischen und grammatikalischen Dimensionen –
vermag offenzulegen, wie Sinn entsteht, sich verwebt, sich im Kontext verschiebt.

Das ist keine abstrakte Vorliebe.
Es ist eine Notwendigkeit.

Diese Disziplinen machen sichtbar, was im juristischen Denken oft unsichtbar bleibt:
seine Fragilität,
seine Abhängigkeit vom Blickwinkel,
seine Kontingenz.

Kann ein einziges Wort – „angemessen“ – in einem Vertrag verpflichten?
Was unterscheidet eine Drohung von einem Versprechen oder einer bloßen Bemerkung —
wenn nicht Intention, Tonfall und Kontext der Äußerung?

Die Auslegung eines Rechtstextes — durch ein Gericht oder eine ganze Rechtsordnung —
hängt letztlich von der Sprache ab, in der er verfasst ist,
und von der Rechtskultur, in der er gelesen, gehört und angewendet wird.


X. Ein konkretes Beispiel – Plattformverträge und Freiberufler


Stellen wir uns Folgendes vor:
Ein europäisches Kollektiv unabhängiger Arbeitskräfte möchte die einseitigen Klauseln einer digitalen Plattform anfechten.

Sie fakturieren über Zwischenstellen.
Sie unterstehen englischem Recht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Englisch verfasst.
Die Plattform behält sich das Recht vor, „angemessene“ Änderungen vorzunehmen.

Wie sollte man das Recht in einem solchen Kontext angehen?

Mit der Penterakt-Methode.

– Durch Geometrie: indem der Fall geschichtet wird — anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, Marktdynamiken, normative Grundlagen.
– Durch Logik: durch Aufbau einer stringenten Argumentation aus den Fakten.
– Durch Optik: durch die Perspektive der Nutzer:innen, der Richter:innen, der Regulierungsbehörden — jeweils mit ihren eigenen blinden Flecken.
– Durch Linguistik: durch Infragestellung dessen, was „angemessen“ in diesem mehrsprachigen und mehrschichtigen Kontext bedeutet.

Im britischen Englisch?
Im belgischen Recht?
Im Rahmen der EU-Rechtsdogmatik?
Im technischen Jargon digitaler Plattformverträge?

Dank dieses Weitwinkelansatzes werden unsichtbare Kräfte lesbar.
Und der zutreffende rechtliche Rahmen —
der sich hinter einer scheinbar harmlosen Klausel verbirgt —
kann aktiviert werden.

Was eine enge Auslegung ignorieren würde, bringt die Methode ans Licht.
Was die wörtliche Interpretation übersieht, legt die geschichtete Analyse offen.

Juristische Wahrheit liegt nicht in unmittelbarer Klarheit.
Sie offenbart sich im Spannungsfeld der Schichten,
im Widerstand der Wörter,
in der Bewegung und Verschiebung von Bedeutung.


XI. Die Notwendigkeit methodischer Strenge


Das Penterakt-Modell ist kein stilistisches Ornament.
Kein konzeptionelles Spielzeug, kein rhetorisches Kunststück.
Es ist eine Forderung.
Eine Strenge.
Eine Notwendigkeit.

Es macht das Recht sichtbar, lesbar, kohärent —
gerade dort, wo die Orientierungspunkte zu verschwimmen beginnen.

Es bringt Struktur ans Licht,
ohne sie je zu ersticken.

Und vor allem:
Es weiß, wann es aufhören muss.

Denn die Wahrheit des Rechts liegt nicht allein in seiner Anwendung.
Sie zeigt sich auch im Fragezeichen,
im angehaltenen Atem,
im Moment, in dem weiteres Argumentieren bedeuten würde, die Wirklichkeit zu verzerren —
und Enthaltung zur höchsten Form von Klarheit wird.

Dieser Bruch ist kein Versagen.
Er ist der Gipfel des Modells.
Der Ort, an dem es seine volle Kraft zeigt:

Nicht in der Beherrschung —
sondern im Schweigenkönnen.
Nicht im Anhäufen —
sondern in der Klarheit des Rücktritts.

Recht in fünf — oder fünfeinhalb — Dimensionen zu denken
heißt, ihm eine Linse zu geben, die nicht begrenzt,
sondern ausweitet.

Wie ein Weitwinkelobjektiv, das die Szene öffnet und verborgene Spannungen freilegt,
so macht das Penterakt die Widersprüche sichtbar,
die klassische Zugänge verdecken.

Doch auch diese Linse verzerrt.
Sie dehnt, krümmt, verschiebt.

Nicht um zu verfälschen —
sondern um zu deuten.
Nicht um zu täuschen —
sondern um zu enthüllen.

Wie in der Physik kann eine geometrische Verzerrung absichtsvoll, kontrolliert — und aufschlussreich sein.

Recht zu denken heißt bisweilen, die Perspektive umzukonstruieren:
nicht um zu täuschen,
sondern um dem Ganzen gerecht zu werden.

Verzerrung wird so zur Sprache.
Zur Struktur.
Zur Ethik.

Daraus ergibt sich eine einfache Wahrheit:

➤ Was wir tun, ist nie neutral.
➤ Doch es muss — zutiefst — integer bleiben.

In dieser Methode wohnt eine Form geistiger Lauterkeit:
eine, die Entscheidungen sichtbar macht,
Spannungen benennt,
und sich weigert, im Schatten zu lassen, was die enge Linse ausblenden würde.

Die Projektion, die wir unternehmen, ist keine Manipulation.
Sie ist bewusste Modellierung —
wie eine topografische Karte ein Gelände verzerrt,
um es lesbar zu machen.

Die Form weicht vom Realen ab,
doch die inneren Verhältnisse stimmen.

Und es ist diese relationale Präzision,
die der juristischen Analyse ermöglicht, sich durch Komplexität zu bewegen —
nicht mit der trügerischen Sicherheit eines GPS,
sondern mit der Wachsamkeit eines Erkunders.

Diese Methode ist anspruchsvoll.
Sie verlangt Transparenz, Klarheit und Zurückhaltung.

Sie fordert von uns die Einsicht,
dass selbst das beste Modell manchmal nicht ausreicht.

Doch solange diese Grenze anerkannt wird —
solange wir wissen, wo das Recht endet und das Schweigen beginnt —
bewahrt die juristische Praxis ihre tiefere Legitimität.

Nicht weil sie alles löst,
sondern weil sie sich hinterfragen lässt.


XII. Schlussfolgerung


Wahres Recht kulminiert nicht in der Regel,
nicht im Urteil.

Es bemisst sich nicht an der Korrektheit eines Verfahrens,
nicht an der Logik eines Syllogismus.

Es beginnt — wirklich — dort, wo die Sprache versagt,
wo die Struktur ins Wanken gerät,
wo der juristische Verstand, mit klarem Blick, sich weigert,
die Wirklichkeit in eine Form zu pressen,
die sie nicht mehr zu fassen vermag.

Recht zu denken heißt, diese Bruchlinie zuzulassen.
Am Schwellenraum zu verweilen.
Die Leerstelle zu benennen —
nicht um sie zu schließen,
sondern um Verantwortung darin einzuschreiben.

Denn nur wer die Grenzen des Systems erkennt,
kann der juristischen Praxis ihre Menschlichkeit zurückgeben.

Das Penterakt bietet keine endgültigen Antworten.
Es bietet einen Denkrahmen,
um anders zu denken,
weiter zu sehen,
präzise zu handeln — auch im Angesicht von Unsicherheit.

Dort, und nur dort,
wird Recht zum Ort der Wahrheit.


STRATEGIE, BLICKWINKEL & WEITWINKELPERSPEKTIVE

Die strategische Dimension im Penterakt-Modell


I. Strategie


Strategie ist eine der fünf Grunddimensionen unseres juristischen Denkrahmens.
Sie stellt die fundamentale Frage:
Wie soll dieser Fall angegangen werden — kurzfristig wie langfristig?

Diese Perspektive entstammt einer belgischen Rechtstradition,
wie sie durch Figuren wie Karel Rimanque geprägt wurde,
der stets betonte, dass rechtliche Entscheidungen nie rein technisch sind:
Sie sind stets eingebettet in ein Feld institutioneller und gesellschaftlicher Kräfte.

Strategisch zu handeln heißt daher auch:
sich ethisch zu positionieren — im Rechtssystem.

Walter van Gerven unterstrich die aktive Rolle des Juristen im mehrschichtigen Rechtsuniversum,
in dem Klarheit, Timing und Zielbewusstsein das juristische Handeln leiten müssen.

Koen Lenaerts, Präsident des Europäischen Gerichtshofs,
betont, dass die Navigation durch überlappende Rechtssysteme strategisches Denken erfordert —
ein Ausbalancieren von normativen Hierarchien, institutionellen Dynamiken und kontextuellen Erwartungen.
Jedes Urteil ist Teil eines größeren Dialogs.

Auch Juliane Kokott, Generalanwältin am EuGH,
erinnert daran, dass Rechtsauslegung nicht vom Kontext,
vom Zeitpunkt oder vom institutionellen Gleichgewicht getrennt werden kann.
Ihre juristische Argumentation beginnt stets aus einer bewusst strategischen Positionierung
im geschichteten Rechtsgefüge.

Ebenso argumentierte Miguel Poiares Maduro, ehemaliger Generalanwalt,
dass jede rechtliche Handlung strategisch verortet ist —
in einem Spannungsfeld von Institutionen, Werten und gesellschaftlichen Erwartungen.
Er forderte ein scharfes Bewusstsein für die normativen Folgen jeder Auslegung, jeder Position.

Zu den strategischen Entscheidungen gehören:

– ob ein Verfahren eingeleitet oder vermieden wird,
– ob verhandelt oder vertagt wird,
– ob Diskretion oder Sichtbarkeit gewählt wird,
– ob der Takt beschleunigt oder verlangsamt wird.


II. Blickwinkel


Der Blickwinkel ist eine konkrete Entscheidung innerhalb der strategischen Dimension.
Er bestimmt die Interventionsweise:

– Antizipierend → bevor ein Konflikt entstanden ist
(Beratung, Vertragsgestaltung, Risikoeinschätzung)

– Vermittelnd → in Spannungsmomenten, vor einem Streit
(Verhandlung, Vergleich, strategischer Dialog)

– Kurativ → nachdem der Streit manifest geworden ist
(Verteidigung, Prozessführung, Schadensbegrenzung)

Der Blickwinkel gibt an, wo auf der strategischen Achse man sich positioniert.
Strategie ist der Pfad.
Der Blickwinkel ist die Ausrichtung auf diesem Pfad.


III. Weitwinkelperspektive


Die Weitwinkelperspektive betrifft nicht das, was man tut —
sondern wie man sieht.

Bei Peeters Law wird kein Fall isoliert betrachtet.
Wir berücksichtigen:

– Sprache,
– kulturelle Schichten,
– Machtverhältnisse,
– normative Strukturen,
– und all das, was — obwohl nicht strikt juristisch —
beeinflusst, wie das Recht verstanden, angewendet und empfunden wird.

Diese Erweiterung des Blickfeldes nennen wir Weitwinkelperspektive —
ein Ansatz, der ausdrücklich von Henri Swennen
in seinem Beitrag zum Liber Amicorum Karel Rimanque benannt wurde.

Er beschreibt, dass juristisches Denken ein erweitertes Sehfeld benötigt,
in dem der Jurist nicht nur auf das normative Zentrum blickt,
sondern auch auf die Ränder der Rechtslandschaft achtet.

Das ist keine Metapher der Bequemlichkeit,
sondern eine präzise Analogie —

mit der Optik, in der ein Weitwinkelobjektiv mehr vom Raum erfasst,
und mit der Logik, in der Wahrheit verloren geht,
sobald man ein Fragment vom Ganzen isoliert.

Wir weigern uns, Analyse auf ein Detail zu reduzieren.
Wir beobachten das Ganze — im Verhältnis.
Ohne Verengung.
Ohne Verzerrung.


IV. Das Zusammenspiel dieser Elemente


Wir betrachten jeden Fall durch die Weitwinkellinse.
Wir analysieren ihn entlang der fünf juristischen Dimensionen — einschließlich der Strategie.

Innerhalb der strategischen Dimension bestimmen wir den Blickwinkel der Annäherung:
antizipierend, vermittelnd oder kurativ.

Diese Interaktion verläuft nicht linear, sondern geschichtet:

– Unsere Perspektive bestimmt, was sichtbar wird.
– Unser Blickwinkel prägt, wie wir eingreifen.
– Unsere strategische Analyse richtet die juristische Intervention aus
auf Kontext, Timing und institutionelle Resonanz.


V. Das Zusammenspiel dieser Elemente


Wir betrachten jeden Fall durch die Weitwinkellinse.
Wir analysieren ihn entlang der fünf juristischen Dimensionen — einschließlich der Strategie.

Innerhalb der strategischen Dimension bestimmen wir den Blickwinkel der Annäherung:
antizipierend, vermittelnd oder kurativ.

Diese Interaktion verläuft nicht linear, sondern geschichtet:

– Unsere Perspektive bestimmt, was sichtbar wird.
– Unser Blickwinkel prägt, wie wir eingreifen.
– Unsere strategische Analyse richtet die juristische Intervention aus
auf Kontext, Timing und institutionelle Resonanz.


TERRITORIUM: GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT & ANWENDBARES RECHT


Die territoriale Dimension im Penteract-Modell


I. Drei Grundfragen


Die territoriale Dimension artikuliert drei grundlegende Fragestellungen:

– Welches Gericht ist zuständig? (internationale Zuständigkeit)
– Welches Recht ist anwendbar? (Kollisionsnormen)
– Kann eine ausländische Entscheidung anerkannt oder vollstreckt werden? (Anerkennung und Vollstreckung)


II. Eine Struktur getragen vom IPR


Diese Analyse folgt den Grundsätzen des Internationalen Privatrechts (IPR).

Obwohl das IPR oft als eigenständige Disziplin dargestellt wird, fungiert es in Wahrheit als Koordinationsschicht, die über dem materiellen Recht liegt.

Es bestimmt, welches Recht anzuwenden ist, weist die zuständige Gerichtsbarkeit zu und legt die grenzüberschreitenden Wirkungen einer rechtlichen Situation fest.

Walter van Gerven betonte, wie sehr überlagerte Rechtssysteme (multilayered) eine durchdachte Koordination erfordern.

Anwendbares Recht, Zuständigkeit und Anerkennung wirken niemals isoliert:
Sie bilden ein normatives Geflecht,
dessen Wirksamkeit vom Verständnis der Strukturen, Überschneidungen und latenten Spannungen abhängt.


III. Quellen der territorialen Analyse


Die territoriale Analyse stützt sich auf ein Bündel von Normen und Praktiken:

– nationale Kollisionsnormen (z. B. das belgische Gesetzbuch über das IPR),
– europäische Verordnungen (Brüssel Ia, Rom I und II, Erbverordnung 650/2012, Ehegüterverordnung 2016/1103),
– internationale Übereinkommen (insbesondere das Lugano-Übereinkommen und die Instrumente der Haager Konferenz),
– sowie auf eine aktive grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit ausländischen Kolleg:innen zur Koordinierung mehrsprachiger oder multinationaler Akten.

Das Liber Amicorum Karel Rimanque betont zu Recht:
Die territoriale Zuständigkeitsverteilung ist keine rein prozessuale Frage,
sondern ein normativer Knotenpunkt,
an dem institutionelle Legitimität, Rechtszugang und juristische Gleichheit zusammenlaufen.

Zuständigkeitsregeln strukturieren das Feld des Rechts,
können jedoch implizit auch den Zugang zum normativen Schutz erweitern oder einschränken.


IV. Praktische Tragweite und rechtliche Wirkung


Im internationalen Kontext kann diese Dimension entscheidend sein.

Fehlt die gerichtliche Zuständigkeit oder wird das Kollisionsrecht nicht korrekt angewendet,
bleibt selbst die ausgereifteste juristische Analyse ohne konkrete Wirkung.

Deshalb ist die territoriale Analyse niemals rein formell.
Sie berührt:

– den Zugang zum Recht,
– die Sprache, in der sich eine Partei ausdrücken kann,
– die Stellung, die eine Person innerhalb eines verflochtenen Rechtssystems einnimmt.

Was auf dem Papier wie eine klare Zuständigkeitsregel erscheint,
ist in Wirklichkeit ein Schnittpunkt von Macht, Kontext und Bedeutung.

In ihrer Dissertation zu den Kollisionsnormen im Binnenmarkt zeigte Marta Pertegás Sender,
wie das internationale Privatrecht den normativen Raum strukturiert.

Die gewählte Rechtsordnung, das benannte Forum und die Logiken der Anerkennung
sind keine technischen Randfragen,
sondern strukturierende Entscheidungen innerhalb einer komplexen Rechtsordnung.


V. Reflexiver Schluss – Heyvaerts sezierender Blick


Professor Alfons Heyvaert (Universität Antwerpen) betrachtete das internationale Privatrecht nicht als bloß technische Verweisungsmaschinerie.

Er sah darin einen konstitutiven Spannungsraum,
in dem die Rechtsordnung selbst auf die Probe gestellt wird.

In seiner Lehre wie in seinen Schriften erinnerte er daran,
dass Zuständigkeit, Rechtswahl und Anerkennung nie selbstverständlich sind:

Es handelt sich um normative Projektionen,
Übersetzungen tieferliegender Entscheidungen innerhalb eines geschichteten Systems.

Sein dissektierender Ansatz zeigt uns:
Die territoriale Dimension erschöpft sich nicht in der Formalisierung von Zuständigkeiten.

Sie offenbart die Orte, an denen sich das Recht bewegt,
an denen Struktur zur Grenze wird,
und an denen der Zugang zum Recht konditional wird.

Diese Grenzsituationen des IPR –
wo Zuständigkeiten kollidieren,
Anerkennung scheitert
oder Zugang behindert wird –
entsprechen im Penteractmodell einer Heyvaert'schen Bruchlinie:

Keine Irrtümer,
sondern Zäsuren.
Kippmomente,
in denen die juristische Kohärenz ins Wanken gerät,
und der Jurist zum Denken aufgerufen ist –

über seine Position,
seine Verantwortung,
und die Möglichkeit eines Übergangs.


MATERIELLE RECHTSBEREICHE

Die materielle Dimension im Penteract-Modell


I. Rahmen und Funktion der materiellen Dimension


Die materielle Dimension bestimmt den Bereich des anwendbaren materiellen Rechts.
Sie ist unerlässlich, um die juristische Fragestellung richtig einzuordnen
und die normativen Strukturen präzise auf das jeweilige Sachgebiet anzuwenden.

Bei Peeters Law beruht diese Analyse auf einer doppelten Strukturierung:

– Horizontal: je nach Art des Streitfalls (Verträge, Haftung, Erbrecht usw.)
– Vertikal: je nach normativer Ebene (national, europäisch, international, Soft Law)

Das Recht besteht nicht aus abgeschlossenen Kästchen.
Jeder materielle Bereich operiert an der Schnittstelle von Normen, Zuständigkeiten und Sprachräumen.
Daher strukturieren wir auch diese dritte Dimension des Penteract-Modells
mit analytischer Präzision — aber auch mit funktionaler Abgrenzung.


II. Komplexität und Schichtung in der Praxis


Ein scheinbar einfacher Fall wie ein „Mietvertrag“ erfordert häufig:

– eine Koordination zwischen belgischem und spanischem Recht,
– die Anwendung europäischer Verordnungen,
– eine präzise Übersetzung der Klauseln,
– und die Prüfung der Vereinbarkeit mit den Grundrechten.

Diese Mehrschichtigkeit bestimmt, ob eine juristische Argumentation auch strategisch tragfähig ist.

Walter van Gerven betonte:
Ein Fall entsteht nie aus normativer Isolation,
sondern aus dem Zusammenspiel von Strukturen.

Jede Intervention verlangt sowohl eine Schichtung normativer Ebenen
als auch eine situierte Auslegung in einem komplexen normativen Gefüge.


III. Abgrenzung unseres Tätigkeitsbereichs


National, international und mehrsprachig

Unsere Praxis ist ausgerichtet auf grenzüberschreitende, mehrsprachige und strukturell komplexe Fälle.
Wir bearbeiten aber auch rein belgische oder spanische Dossiers,
sofern sie zu unseren Kernthemen gehören
und juristisch relevant im Kontext unserer Kanzlei sind.

Grundregel:
Wir übernehmen ausschließlich Fälle, für die wir:

– über nachgewiesene Expertise verfügen,
– ein klar abgegrenztes Mandat erhalten haben,
– und unsere berufsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Pflichten strikt einhalten können.


IV. Arbeitsweise: intern, kooperativ oder weiterverweisend


Eigene Bearbeitung – vollständig intern verantwortet

Peeters Law übernimmt direkt, in voller Verantwortung, die Bearbeitung folgender Materien:

– Vertragsrecht (B2B, B2C, Online-Verträge)
– Haftungsrecht (vertraglich und außervertraglich)
– Arbeitsrecht und sozialer Status von Selbständigen
– Internationales Privatrecht (Gerichtsstand, Rechtswahl, Anerkennung)
– Verbraucherschutz und Marktpraktiken
– Mietrecht und Immobilienrecht (Belgien und Spanien)
– Erbrecht und Nachlassplanung im europäischen Kontext
– Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht (Belgien)
– Mehrsprachige Vertragsanalyse und juristische Übersetzung
– Sprachklauseln, Gerichtsstandklauseln und semantische Präzision
– Eigentumsspaltung, Nießbrauch, Baurecht (BE/ES)
– Familiäre Vermögensstrukturierung im rechtsvergleichenden Kontext

Kooperationsfälle – mit spezialisierten Partnern

Für fachübergreifende Fragestellungen kooperieren wir mit spezialisierten Kolleg:innen oder Expert:innen:

– DSGVO und Datenschutzrecht
– Steuerrecht im familiären oder unternehmerischen Kontext
– Öffentliches Auftragswesen, Fördermittel
– Sozialstrafrecht, Computerbetrug, Urkundenfälschung
– Wettbewerbs- und Vertriebsrecht
– Raumordnung und Städtebau (BE/ES)
– Entsendung, A1-Dokumente, Selbständige bei multinationalen Arbeitgebern
– Berufsdisziplinarrecht regulierter Berufe

Zum Städtebau (BE/ES) arbeiten wir mit lokalen Fachleuten,
da dieses Gebiet über das rein Technische hinausgeht:
es betrifft eine verfassungsrechtliche Kompetenz
an der Schnittstelle von öffentlichem Recht, Umweltpolitik und Eigentumsrecht.

Kein direktes Tätigwerden – gezielte Weiterleitung auf Anfrage

Für folgende Bereiche übernehmen wir keine Mandate,
bieten aber auf Wunsch eine qualifizierte Weiterleitung an:

– Allgemeines Strafrecht (Gewalt, Drogen, Sexualdelikte)
– Asylrecht und Ausländerrecht
– Arzthaftung außerhalb des versicherungsrechtlichen Rahmens
– Notariat (öffentliche Urkunden, Schenkungen, Teilungen)
– Pfändungen und Hypothekenverfahren
– Familienrecht ohne IPR-Bezug
– Anfragen ohne Rechtsgrundlage oder außerhalb unseres Tätigkeitsbereichs


V. Warum diese Abgrenzung?


Diese dreifache Unterscheidung dient nicht der Abschottung,
sondern der Sichtbarmachung unseres Engagements —
und seiner bewusst gesetzten Grenzen.

Sie garantiert:

– die Qualität unserer juristischen Arbeit,
– das Vertrauen unserer Mandant:innen,
– und die berufsrechtliche und versicherungsrechtliche Integrität unserer Kanzlei.

Eine klare Abgrenzung macht juristische Kompetenz lesbar.
Wir „verakten“ nicht —
wir verorten: nach Rechtsmaterie, Fähigkeit und Kontext.


VI. Entstehung und Kontext normativer Strukturen


Die Einteilung in materielle Rechtsbereiche ist keine bloß akademische Klassifikation.
Sie ist Ausdruck normativer Entscheidungen.

Die Gesetzgebung, die diese Bereiche begründet, entsteht nicht im luftleeren Raum:
Sie nimmt Gestalt an durch:

– vorbereitende Arbeiten,
– Expertenkommissionen,
– parlamentarische Anhörungen,
– und oft stille akademische Expertise —
an der Schnittstelle von Politik und Recht.

Das Recht ist also weder neutral noch rein formal.
Es ist das Ergebnis menschlicher Entscheidungen, struktureller Spannungen und normativer Setzungen.

Ein prägnantes Beispiel: die Reform des Sachenrechts (Buch 3 des belgischen Zivilgesetzbuchs).
Sie wurde vorbereitet durch die Ministerielle Kommission vom 30. September 2017,
unter anderem unter der Leitung von Prof. Vincent Sagaert und Prof. Pascale Lecocq.
In Kraft seit dem 1. September 2021, verfolgt sie einen integrierten, flexiblen und instrumentellen Ansatz von Eigentum, Superfizie oder Erbbaurecht.

Ebenso wurde die Reform des Haftungsrechts (Buch 6), in Kraft seit dem 1. Januar 2025,
von einer Kommission unter Prof. Hubert Bocken und Prof. Patrick Wéry geleitet.
Zu den Hauptneuerungen zählt eine Neubestimmung der Arbeitnehmerhaftung —
ein entscheidender Wandel im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Reform des Schuldrechts (Buch 5) wiederum wurde unter Mitwirkung von Prof. Britt Weyts
und anderen Fachleuten geprägt, die auf semantische Präzision, Rechtssicherheit und Systemkohärenz setzten.

Im Bereich der Haftung betonte Prof. Thierry Vansweevelt,
besonders in seiner Forschung zur Arzthaftung:
Jede Abgrenzung von Verantwortlichkeit ist zugleich ein normativer Akt —
eine ethische Positionierung gegenüber Gesellschaft, Verschulden und Schaden.

Diese Reformen zeigen:
Jeder materielle Rechtsbereich ist das Ergebnis eines aktiven Prozesses,
in dem Kommissionen, akademische Netzwerke und parlamentarische Vorbereitung
eine entscheidende Rolle spielen.

Das Recht wird dort in Schichten neu geschrieben —
materiell, prozessual, semantisch, ideologisch.

Im Penteractmodell ist die materielle Dimension daher nicht nur eine Frage des Inhalts:
Sie trägt auch eine strukturierende und politische Bedeutung.

Sie zeigt, wo und wie das Recht entsteht — und durch wen.

Dieses Bewusstsein ist Teil unserer Methode:
Rechtsbereiche sind nie statisch.
Sie sind projektierte Konstrukte — mit Wirkungen, Entscheidungen, Verantwortungen.


SPRACHE & RECHTSKULTUR

Erste Dimension des Penteract-Modells


Bei Peeters Law ist Sprache kein bloßes Kommunikationsmittel.
Sie ist eine eigenständige juristische Dimension.

Sie bestimmt den Sinn, beeinflusst die Gültigkeit von Rechtsakten,
prägt die Auslegung
und ist integraler Bestandteil der Struktur,
in der das Recht sich ausdrückt und wirkt.

Sprache ist für uns daher kein stilistisches Element.
Sie ist ein analytisches Instrument,
eine juristische Koordinate,
ebenso strategisch wie die gewählte Norm oder die zuständige Gerichtsbarkeit.


Unsere Arbeitsmethode

In mehrsprachigen oder grenzüberschreitenden Dossiers:

– vergleichen wir Schlüsselbegriffe mit ihren authentischen Sprachfassungen,
– erstellen wir juristisch und kontextuell fundierte Übersetzungen — niemals bloß grammatikalische,
– sichern wir die semantische und rechtliche Kohärenz von Klauseln, Zuständigkeitsregelungen und Begrifflichkeiten,
– und konsultieren wir bei Bedarf Muttersprachler mit juristischer Ausbildung — ohne jedoch die rechtliche Verantwortung zu delegieren.


Verantwortung und Methode

Unser Ansatz entspricht der Berufspflicht zur Sorgfalt des Anwalts:
eine gründliche, rechtlich fundierte und kontextualisierte Analyse —
ohne Garantie für das Ergebnis im Hinblick auf Auslegung oder Durchsetzbarkeit.

Bei Peeters Law ist Sprache kein Risiko, das es zu managen gilt,
sondern eine gestaltende Kraft,
ein strategisches Element der juristischen Strukturierung.


Drei Vertiefungsebenen

🔹 Sensibilität für Rechtsvergleichung

Ein und derselbe Begriff — etwa „guter Glaube“ oder „höhere Gewalt“ —
kann je nach Rechtsordnung unterschiedliche Bedeutungsnuancen aufweisen.
Wir analysieren Konzepte daher nicht nur sprachlich, sondern auch juristisch und rechtsvergleichend.

🔹 Institutionelle Sprachlogik

Gerichte, Notare und Behörden verwenden je einen eigenen sprachlichen Stil.
Wir passen unsere Argumentation und Terminologie an die jeweilige Instanz und ihre sprachlichen Erwartungen an —
nicht zur Gefälligkeit, sondern um verstanden zu werden.

🔹 Sprache als Zugang zum Recht

Sprache entscheidet darüber, wer gehört wird — und wer nicht.
Sie prägt den Zugang zur Justiz, die Autorität juristischer Argumente
und die Position eines Subjekts innerhalb eines Dossiers.

Wir behandeln Sprache nicht als Beiwerk,
sondern als integralen Bestandteil der juristischen Analyse.


NORMATIVE GRUNDLAGE

Fünfte Dimension des Penteract-Modells


Die fünfte Dimension des Modells von Peeters Law ist die normative Grundlage.
Sie bildet das intellektuelle Fundament jeder juristischen Argumentation,
den Rahmen, in dem Auslegungen verankert, geprüft und begründet werden können.

Diese Dimension umfasst:

– die grundlegenden Rechtsprinzipien (Menschenwürde, Verhältnismäßigkeit, Gleichheit, gute Verwaltung),
– die Hierarchie der Rechtsquellen (Verfassungen, Verträge, Unionsrecht, Soft Law),
– sowie rechtsdogmatische und rechtsvergleichende Lesarten,
die zur Auslegung offener Normen und zur Erhellung komplexer Sachverhalte beitragen.

Bei Peeters Law ist jede juristische Stellungnahme verortet
in einem System normativer Koordinaten
an der Schnittstelle mehrerer Ebenen und Quellen.

Dies ermöglicht uns:

– offene Begriffe („Zumutbarkeit“, „Privatleben“, „Billigkeit“) in einen juristisch überprüfbaren Rahmen einzubetten,
– das europäische und internationale Recht als auslegungsleitende Schichten zu integrieren,
– Spannungen oder Lücken im positiven Recht aufzuzeigen —
ohne daraus automatisch verbindliche Lösungen abzuleiten.


Drei normative Schichten

🔹 Evaluativer Rahmen
→ Grundrechte, allgemeine Rechtsprinzipien, Rechtsprechung (EuGH, EGMR, oberste nationale Gerichte)

🔹 Auslegungsrahmen
→ Soft Law, Doktrin, multilayered Lesarten von Normkonflikten

🔹 Strategischer Rahmen
→ Positionierung im Verhältnis zu anderen Rechtsordnungen,
→ Auslotung alternativer Lösungswege innerhalb der bestehenden Ordnung


⚖ Methodik

Unser Ansatz ist juristisch fundiert und strategisch verantwortet.
Jede Position ist:

– im Einklang mit der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,
– eingebettet in die geltende Rechtsordnung (national, europäisch, international),
– konfrontiert mit den Grenzen unseres Mandats, unserer Berufspflichten und unserer Berufshaftpflicht.

Wo angebracht, nehmen wir ausdrücklich Bezug auf Verträge, Prinzipien und Rechtsprechung,
um normative Spannungen sichtbar zu machen —
etwa jene zwischen individueller Autonomie und rechtlichem Schutz.

So können wir Stellungnahmen formulieren,
die sowohl juristisch tragfähig als auch menschlich relevant sind,
ohne die Grenzen des geltenden Rechts oder des uns erteilten Mandats zu überschreiten.

Dieser Ansatz ist verankert in einer belgischen Tradition pluralistischen und konstitutionellen Denkens,
in der normative Strukturen, Grundrechte
und juristische Strategie ineinandergreifen,
um Kohärenz und Legitimität des Rechts zu gewährleisten.

BRUCHLINIE Die Heyvaert'sche Singularität: Die Projektion, die scheitert


In der höheren Geometrie ist ein Penterakt ein fünfdimensionaler Hyperwürfel.
Er lässt sich nicht zeichnen — nur in drei Dimensionen projizieren.
Jede Projektion ist notwendigerweise eine Vereinfachung. Eine Verzerrung.
Und manchmal, innerhalb einer solchen Projektion, erscheint ein Bruchpunkt:
eine Singularität, eine Asymmetrie,
ein Raum, in dem die innere Spannung so intensiv wird,
dass der Zusammenhalt des Ganzen zusammenbricht.
Dies ist kein mathematischer Fehler.
Es ist eine strukturelle Grenze des Systems.

Das juristische Penterakt-Modell funktioniert analog:
es ist eine strukturierte Projektion unseres rechtlichen Denkens —
über Schichten von Sprache, Kontext, Rechtsordnung, materielles Recht und normative Grundlage hinweg.
Aber auch dieses Modell trifft auf eine Bruchlinie —
einen Ort, an dem es nicht mehr funktioniert,
wo die Dissektion nicht mehr aufklärt, sondern auflöst,
wo das Modell selbst sich zu entwirren beginnt.

Diesen Bruchpunkt nennen wir die Heyvaert'sche Singularität.
Das Penterakt wurde als methodologisches Instrument konzipiert,
entwickelt, um juristisches Denken mit maximaler Präzision
und konstanter struktureller Achtsamkeit zu begleiten.

Durch die Analyse eines Falls entlang fünf miteinander verbundener Dimensionen —
Sprache und Semantik, normativer Kontext, zuständige Rechtsordnung, anwendbares materielles Recht und zugrunde liegende Prinzipien —
bietet das Modell eine kontrollierte Projektion rechtlicher Realität.
Es dient als Instrument interner Überprüfung,
verhindert systematische Denkfehler
und deckt die blinden Flecken juristischer Analyse auf.

Doch jedes analytische Modell setzt ein gewisses Maß an formaler Geschlossenheit voraus.
Und gerade wenn es mit höchster Strenge angewandt wird,
wird seine eigene Grenze sichtbar.
Wenn ein Fall, obwohl sauber entlang aller fünf Dimensionen strukturiert,
auf einen fundamentalen Widerstand stößt, eine Asymmetrie oder eine moralische Dissonanz —
dann ist es nicht das Modell, das versagt.
Es ist das Recht selbst, das eine Bruchstelle offenbart.

Die Heyvaert'sche Singularität benennt genau dies:
einen Projektionspunkt, an dem der rechtliche Rahmen kollabiert,
sich selbst auflöst,
oder strukturell unzureichend wird.

Dies ist kein Moment für immer feinere Auslegung.
Er verlangt nach systemischer Unterbrechung:
– durch eine Vorabentscheidung,
– eine Verfassungsbeschwerde,
– oder eine stille Geste —
einen analytischen Atemzug,
wo die Logik endet und das Gewissen beginnt.

In diesem Sinne ist die Singularität kein Fehler.
Sie ist die notwendige Schwelle jeder intellektuell redlichen Rechtsmethode.
Sie ist keine sechste Dimension als solche.
Sie ist der Riss innerhalb der Projektion der fünf —
Sprache, Kontext, Rechtsordnung, Materie, normativer Grund.

Denn jedes Modell, das Totalität beansprucht,
muss unvermeidlich seiner eigenen Grenze begegnen.
Wie in der höheren Geometrie kommt der Moment,
wo Struktur bricht, Projektion scheitert,
und eine Singularität erscheint —
ein Raum, in dem das System seine innere Kohärenz verliert.

Dieser Bruch — die Heyvaert'sche Singularität — entsteht, wenn:
– die normative Struktur einen Ausschluss erzeugt, den sie nicht heilen kann,
– das Recht sich selbst schützt auf Kosten der Gerechtigkeit,
– keine der fünf Dimensionen die Ungerechtigkeit aufdecken kann, ohne sie zu verdecken,
– die Juristin nicht mehr innerhalb des Systems argumentieren kann,
sondern das System selbst in Frage stellen muss:
es unterbrechen, es konfrontieren, es entkleiden.

An diesem Punkt muss das Modell zurückgelassen werden —
nicht aus Schwäche,
sondern aus Notwendigkeit.

Diese Singularität ist keine Bereicherung.
Sie ist eine Mahnung —
dass jedes Modell Grenzen hat.
Und dass Rechtsdenken bedeutet, zu wissen, wann das analytische Instrument
beiseitegelegt werden muss,
um zu hören, was die Struktur nicht mehr auszudrücken vermag.

Es ist der Moment, in dem die rechtswissenschaftliche Denkerin —
nicht weiter argumentiert, sondern:
eine Vorabfrage stellt,
einen Verfassungsmangel geltend macht,
oder — ganz einfach — das Recht unterbricht.

Wie Professor Alfons Heyvaert lehrte:
Disseziere. Und wenn du nichts findest, frage, warum das System so gebaut ist.

Warum trägt diese Singularität seinen Namen?
Weil Alfons Heyvaert — mehr als jeder andere — das juristische Denken auf seine nackte Struktur reduzierte,
und dort verweilte,
um zu zeigen, was das Recht nicht sagt.
Nicht als Theorie.
Als Methode.
Nicht aus Ethik.
Aus Dissektion.
Nie, um zu beschönigen, was als solches zu sehen war.

Foucault dachte Macht.
Kennedy politisierte das Recht.
Aber Heyvaert war Jurist.
Ein Anwalt. Ein Lehrer.
Er sezierte, entblößte — und ließ entblößt zurück.
Seine Bibliografie spricht für sich:
disseziert und entkleidet —
ohne Wiederaufbau, ohne Kompromiss.

Diese Dimension trägt seinen Namen nicht als Hommage,
sondern als strukturelle Erinnerung:
dass das Recht in seinem Normanspruch hinterfragt werden muss.
Und wer diese Frage nie stellt,
nimmt das System zu ernst.

Das Penteraktmodell wurde von Peeters Law als Denkstruktur konzipiert:
ein Werkzeug zur Analyse des Rechts in seinen sprachlichen, normativen, kontextuellen, materiellen und strategischen Dimensionen.
Es beansprucht nicht, Wahrheit zu sprechen.
Es bietet einen Kompass —
für strategisches Denken,
für juristisches Gewissen.
Aber auch dieses Modell — wie das Recht, das es reflektiert —
muss offen für Zweifel bleiben.
Denn jede Struktur verschleiert auch.
Jede Struktur schließt aus.

Heyvaert erinnerte uns daran, dass rechtliches Denken nicht in der Analyse endet —
es beginnt im Unbehagen, das sie aufdeckt.
Deshalb bleibt das Penterakt nur so lange nützlich,
wie es sich selbst infrage stellt.
In dem Moment, wo es selbstverständlich wird, muss es zerlegt werden.
So wie Heyvaert die Institutionen des Rechts bis auf die Knochen freilegte,
muss auch das Modell, zur rechten Zeit, wieder aufgehoben werden —
nicht um zu leugnen, was es bietet,
sondern um Raum zu schaffen für das, was es auslässt.

Ein Modell, das sich nicht selbst unterbricht, wird zur Doktrin.
Und dann hört es auf, ein Denkwerkzeug zu sein.
Es wird Teil des Problems.

Manchmal lernen wir nicht durch Antwort —
sondern durch Verstörung.
Nicht durch Wiederholung —
sondern durch Dissektion.

Im Recht —
wo Routinen zu Regeln erstarren,
und Regeln für Wahrheiten gehalten werden —
ist diese Denkweise selten.
Aber unersetzlich.

So zu denken beginnt mit einer Frage:
Was ist Recht, wirklich?

Es ist kein neutrales System.
Es ist keine objektive Technik.
Es ist eine Sprache.
Eine Struktur von Ausschluss, Schutz und Hierarchie.
Eine Architektur sozialer Verhältnisse, die sich als Prinzipien ausgibt.
Machtkonstellationen, verkleidet als Normen.

Die Ehe ist in diesem Licht keine romantische Institution —
sondern eine Verteilung von Rechten, Pflichten und sozialer Sicherheit.
Die Staatsangehörigkeit kein Identitätsmerkmal —
sondern ein juristischer Filter.
Das Familienrecht kein Schutzraum für Autonomie —
sondern die Organisation von Ungleichheit.

Und das Rechtssubjekt?
Nicht ein freies Individuum,
sondern eine Position im System, das entscheidet,
wer zählt,
wer gehört wird,
und wem Zugang zu Rechten gewährt wird.

„Eine Beziehung ist oft nicht persönlich, sondern ökonomisch —
eine Beziehung zwischen Vermögensmassen weit mehr als zwischen Personen.“
(Liber Amicorum Heyvaert, 2002)

So zu denken bedeutet nicht, in Doktrin zu verfallen.
Es bedeutet, Haltung zu beziehen.
Gegen Juristen, die das Recht
als System von Ordnung und Regeln begreifen,
statt als Instrument sozialer Reproduktion.
Gegen die Vorstellung, Ehe sei ein Liebesband,
ohne ihre Versicherungslogik zu benennen.
Gegen die Illusion, Nationalität sei vorwiegend kulturell oder politisch,
statt ein juristisches Eintrittsticket zu Rechten und Schutz.

Diese Denkweise lehnt das Recht nicht ab —
sie durchquert es.
Und sie fragt:
Warum ist das so?
Wem nützt es?
Welche Alternativen wären denkbar?

Sie lässt sich nicht von der Regel leiten,
sondern vom Bruch.
Nicht von der Doktrin,
sondern vom Widerstand.

Und wer dem begegnet ist, weiß:
Es ist unbequem.
Es ist langsam.
Es ist exakt.

„Seine Vorlesungen waren nicht für jene, die bauen wollten.
Sie waren für jene, die demontieren wollten —
um zu sehen, wie sich Dinge (wieder) ereignen.“
(Liber Amicorum Heyvaert, 2002)

In unserer juristischen Praxis klingt dieser Ansatz nach —
mit Sorgfalt, ohne Nachahmung.
Aber in jeder Fallanalyse, jeder juristischen Übersetzung, jeder normativen Spannung
spüren wir:
Recht ist nicht selbstverständlich.
Es verlangt nach Dissektion.
Und nach ethischem Bewusstsein für das, was diese Dissektion zutage fördert.

Bei der Analyse eines grenzüberschreitenden Zusammenlebensvertrags
wurde der Unterschied zwischen juristischer Fiktion und gelebter Abhängigkeit unausweichlich.
Der Vertrag ging von Gleichheit aus.
Doch für einen Blick, geschult durch Heyvaerts Methode,
war die Ungleichheit längst normalisiert —
in der Verteilung von Fürsorge, Arbeit, Eigentum und Zukunft.

In solchen Fällen lehrte uns seine Methode —
uns, die wir das Glück hatten, seinem Denken zu begegnen —
dass Recht nicht nur anhand geltender Normen analysiert werden muss,
sondern entlang unsichtbarer Dynamiken und sozialer Asymmetrien.

„Die einzigen wirklich freien persönlichen Beziehungen
sind jene, die das Recht nicht anerkennt.“
(Das Personen- und Familienrecht ent(k)leidet)

Dies ist kein Schlusswort.
Es ist ein Ausgangspunkt.
Es lädt uns ein, neu zu lesen,
die Fragen zu stellen, die wir lieber vermeiden,
Klarheit zu suchen, ohne in Ideologie zu verfallen.

Diese radikale und zugleich analytische Haltung
machte Heyvaert für viele zum Meister —
einer singulären Stimme im juristischen Denken.

Alfons Heyvaert (1936–2024)
Professor. Jurist. Denker. Lehrer.
Er war nicht derjenige, der uns lehrte, was wir wissen.
Er war derjenige, der uns lehrte, wo zu beginnen ist:
bei der Frage.
Beim Widerstand gegen das Offensichtliche.
Bei der Dissektion des Rechts.

Disclaimer – Legal Notice Peeters Law

Der Inhalt dieser Seite stellt eine allgemeine methodologische Darstellung des internen Ansatzes von Peeters Law dar.
Er darf nicht als Angebot im Sinne von Artikel 5.57 des belgischen Zivilgesetzbuches ausgelegt werden,
noch als individualisierte Rechtsberatung.
Dieser Text stellt weder eine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrags im Sinne von Artikel 5.20 ZGB dar,
noch eine Einladung zu Vertragsverhandlungen im Sinne von Artikel 5.15 §2 ZGB.
Aus der Veröffentlichung, Konsultation oder Auslegung dieses Materials
kann weder eine vertragliche noch eine vorvertragliche Verpflichtung abgeleitet werden.
Die Theorie des berechtigten Vertrauens (Artikel 5.22 ZGB) findet keine Anwendung,
da keine berechtigte Erwartung auf eine öffentliche Mitteilung gestützt werden kann,
die ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet ist.
Ein wirksamer Vertrag mit Peeters Law kann ausschließlich durch eine schriftliche, klare und eindeutige Willenserklärung zustande kommen,
bestätigt in physischer oder digitaler Form.
Einseitige Mitteilungen per E-Mail, konkludentes Verhalten oder frühzeitige Rechnungsstellung
dürfen niemals als Annahme oder als Zustandekommen eines Mandats ohne formale Vereinbarung ausgelegt werden.
Peeters Law lehnt ausdrücklich jegliche vertragliche oder vorvertragliche Haftung ab,
es sei denn im Falle von Betrug oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.

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