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Die Penterakt-Methodologie

Das Penteract-Modell in klarer Sprache

Ein Rechtsfall ist nie einfach: „Regel anwenden = Lösung“. Oft ist es komplizierter: mehrere Länder, unterschiedliche Rechtsgebiete, widersprüchliche Interessen oder sogar ein System, das selbst versagt. Deshalb arbeiten wir bei Peeters Law mit einer Methode, die wir Penteract nennen: Wir betrachten jeden Fall durch fünf Winkel plus einen zusätzlichen Winkel.


Diese Methode mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch für unsere Fälle ist sie ein wirksames Mittel, um die Dinge klar, strukturiert und fair zu analysieren, ohne etwas oder jemanden zu übersehen. Sie ist unser Kompass.


Fünf Winkel + ein zusätzlicher Winkel, um einen Fall zu betrachten, das bedeutet:


1. Territoriale Dimension (Zuständigkeit & Kollisionsrecht). In klarer Sprache: Wo spielt es sich ab? Welches Gericht ist zuständig, welches Recht gilt und ob eine ausländische Entscheidung anerkannt werden kann. Juristische Bezeichnung: territoriale Dimension — internationale Zuständigkeit, Kollisionsrecht (anwendbares Recht), Anerkennung und Vollstreckung.



2. Materielle Dimension (Rechtsgebiete). In klarer Sprache: Worum geht es? Verträge, Eigentum, Haftung, Familie, Erbrecht, Gesellschaftsrecht… oder eine Kombination. Juristische Bezeichnung: materielle Dimension — horizontale Ordnung nach Rechtsgebieten (Vertrag, Haftung, Miete, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, …) und vertikale Schichtung (national, EU, international, Soft Law).



3. Linguistische & rechtskulturelle Dimension (Sprache & Kontext). In klarer Sprache: Welche Wörter und in welchem Kontext? Bedeutung entsteht in Sprache, verwurzelt in Tradition und Praxis. Eine Klausel kann je nach Sprache oder Kultur etwas anderes bedeuten. Juristische Bezeichnung: linguistische und rechtskulturelle Dimension — Semantik, Übersetzung, Pragmatik, Rechtsvergleichung, kontextuelle Auslegung.



4. Normative Dimension (Grundlagen von Prinzipien und Quellen). In klarer Sprache: Was sagen spezialisierte Juristen und Gerichte? Ihre Ansichten, Entscheidungen und Prinzipien geben Orientierung und Grenzen. Juristische Bezeichnung: normative Grundlage — Grundrechte, allgemeine Rechtsprinzipien, Rechtsprechung (EuGH, EGMR, Verfassungsgericht, höchste Gerichte), Lehre und Soft Law.



5. Strategische Dimension (Strategie, Ansatz & Perspektive). In klarer Sprache: Welchen Weg wählen wir? Prozess oder Verhandlung, beschleunigen oder aufschieben, diskret oder öffentlich. Immer mit weitem Blick: wie fügt sich dieser Fall in den größeren Rahmen ein? Juristische Bezeichnung: strategische Dimension — strategische Entscheidungen (Prozessführung, Mediation, Beratung), Ansätze (antizipierend, kurativ, vermittelnd), Weitwinkelperspektive (institutionell und gesellschaftlich).



6. Heyvaertsche Dimension (die Bruchlinie). In klarer Sprache: Wo hakt es? Manchmal reicht das Gesetz selbst nicht aus. Dann suchen wir Korrektur auf höherer Ebene: beim Verfassungsgericht, bei europäischen Gerichten oder bei Menschenrechtsinstanzen. Juristische Bezeichnung: Heyvaertsche Singularität — strukturelles Defizit im Recht, sichtbar in Vorabentscheidungsfragen, Verfassungsprüfung oder Berufungen auf höhere Normen. Inspiriert von der Dissektionsmethode von Prof. Alfons Heyvaert bildet diese Dimension ein besonderes Merkmal unserer Methodologie.




Warum ist diese Methode so wichtig? Klarheit: man weiß genau, wo man steht. Sicherheit: man vermeidet teure Fehler und Sanktionen. Vertrauen: man spürt, dass alles geprüft wurde, nicht nur der „Wortlaut des Gesetzes“. Ehrlichkeit: wir benennen auch die Grenzen des Rechts.


Das Penteract ist also ein praktischer Kompass, der uns hilft, jeden Fall aus allen Blickwinkeln zu betrachten — damit nichts und niemand übersehen wird.


Penteract-Methodologie


Juristisches Denken verlangt weit mehr als die mechanische Anwendung von Rechtsnormen.
Es erfordert eine Architektur, innere Verhältnisse, ein tragendes Gerüst.
Es setzt logische Kohärenz und eine verständliche Form voraus.
Es verlangt einen aufmerksamen Blick, eine offene Perspektive.
Und es wurzelt im Sinn und im Kontext.

So wie ein mathematischer Satz nur durch seine inneren Beziehungen verstanden wird,
und ein Satz sich erst durch seine Struktur — und seine Pausen — ganz erschließt,
so lässt sich ein juristischer Fall nicht auf eine bloße Summe von Regeln reduzieren:
er verlangt eine lesbare Struktur, durchdachtes Argumentieren, interpretierten Kontext und eine umfassende Sichtweise.


Schritt 1 — Nicht stehen bleiben beim „richtigen Gesetz anwenden“

Es klingt einfach: die Norm kennen, sie anwenden.
Doch juristisches Denken verlangt mehr. Man muss können:

  • den Stoff ordnen (wie in der höheren Geometrie),
  • gültige Schlüsse ziehen (wie in der Logik),
  • den richtigen Blickwinkel wählen (wie in der Optik),
  • den Text lesen — und das, was verschwiegen bleibt (wie in der Linguistik).

Wie ein mathematischer Beweis nur durch innere Kohärenz trägt,
so reicht auch im Recht ein bloßes Normenstapeln nicht:
erforderlich sind Struktur, Zusammenhang, Interpretation und Perspektive.
Juristisches Denken heißt, eine Architektur zu bauen — und den Moment zu erkennen, in dem sie Risse zeigt.


Das Penteract-Modell — Denken in fünf + einer Dimension

Das Penteract ist ein methodologisches Denkmodell, um das Recht in seiner Mehrschichtigkeit und Komplexität zu erfassen.
Es unterscheidet sechs analytische Dimensionen, die zusammen die Rechtslandschaft abbilden (kein Ablauf, sondern ein Koordinatensystem):

  1. Sprache & Rechtskultur — Bedeutung entsteht in Sprache, geprägt durch Tradition und Praxis.
  2. Kontext & Sachverhaltsrahmen — Fakten sind formulierte Beobachtungen; sie offenbaren auch Machtverhältnisse.
  3. Anwendbare Rechtssphäre — Territorium und Zuständigkeit (wer entscheidet? welches Recht gilt?).
  4. Materielle Rechtsgebiete — Strukturierung nach Fachbereich (Vertrag, Eigentum, Haftung, Familie, …).
  5. Normative Fundamente — Prinzipien, Grundrechte, Normenhierarchie, Lehre und Soft Law.
  6. Heyvaert’sche Bruchlinie — der kritische Punkt, an dem das System sich selbst schützt und das Gerechte preisgibt, und an dem der Jurist das Denken unterbrechen muss.


Kein Algorithmus, sondern ein analytischer Kompass

Das Penteract ist weder Rezept noch Schema.
Es ist eine Verpflichtung zu Klarheit und Präzision — ein inneres Werkzeug, um Vielschichtigkeit zu ordnen, ohne sie zu glätten.


Denken jenseits der 3D — die Weitwinkelperspektive

Die menschliche Wahrnehmung ist begrenzt; juristische Konstellationen sind es nicht.
Wie ein Weitwinkelobjektiv verborgene Zusammenhänge offenlegt und Verzerrungen in Kauf nimmt, um das Ganze sichtbar zu machen, so erweitert das Penteract den Blick:

  • von der Norm zur Gegenkraft,
  • von der Klausel zur Rechtskultur,
  • vom Ergebnis zum Deutungsrahmen.
    Ohne Perspektive keine Richtigkeit; ohne Blickverschiebung kein Sinn.


Warum ein strukturiertes Modell unerlässlich ist

Recht ist kein Mosaik loser Regeln, sondern ein Gewebe aus Bedeutungen, Zuständigkeiten und Hierarchien — national, europäisch und international.
In einem solchen Gefüge bricht lineares Syllogisieren zusammen; nötig ist eine geistige Architektur, die Struktur sichtbar macht und Grenzen markiert.


Inspiration — Walter van Gerven

In einer layered polity sind nationale und supranationale Quellen verflochten.
Rechtssicherheit darf nie in Starrheit erstarren: je komplexer der Kontext, desto größer das Bedürfnis nach offenen Normen, strukturierter Auslegung und Verhältnismäßigkeit.
Das Penteract macht diese Vision handhabbar: fünf Dimensionen + eine, mit ständiger Aufmerksamkeit für Semantik, Kontext und Proportionalität.


Multidisziplinarität als Strukturprinzip

Juristisches Denken steht im Dialog mit:

  • Linguistik (Semantik, Pragmatik, Grammatik),
  • Politischem und ökonomischem Kontext (Entstehung und Funktionieren von Normen),
  • Rechtsvergleichung (Infragestellung des Selbstverständlichen),
  • Normativer Theorie (die Frage nach dem Gerechten wachhalten).
    Unsere Argumente sind daher inhaltlich fundiert, kontextuell klar und methodisch verantwortet.

Warum Mathematik, Logik, Optik und Linguistik?

Weil Struktur, Gültigkeit, Perspektive und Bedeutung die Grundsteine juristischen Denkens sind.
Fragen, die sich dadurch schärfen:

  • Ist „angemessen“ in einer Klausel verbindlich oder bloß unverbindlich?
  • Was unterscheidet eine Drohung von einem Versprechen?
  • Warum liest Rechtsordnung X denselben Text anders als Rechtsordnung Y?

Beispiel — der Fall der Freelancer-Plattform

Ein europäisches Kollektiv bekämpft eine Klausel „reasonably necessary“ in englischen AGB unter englischem Recht.
Das Penteract steuert die Analyse:

  • Geometrisch: Schichtung (Zuständigkeit, anwendbares Recht, Marktdynamik, Prinzipien),
  • Logisch: konsistente Schlussketten aus den Fakten,
  • Optisch: Perspektiven von Nutzer, Richter, Regulator,
  • Linguistisch: Bedeutung von „reasonably“ im Vertragsenglisch, im belgischen Recht, im EU-Verbraucherrecht, im Idiom der Plattformen.
    Die Weitwinkelperspektive macht verborgene Kräfte sichtbar und aktiviert den passenden Rechtsrahmen.

Methodische Reinheit

Das Penteract macht Recht sichtbar, kohärent und verantwortet, gerade wo der Kontext sperrig ist — und weiß, sich zurückzuziehen, wenn das Recht an seine Grenze stößt.
Wo Weiterargumentieren die Wirklichkeit verformen würde, markiert das Modell die Grenze und öffnet die Frage.


Die strategische Dimension — Strategie, Ansatz & Perspektive


Strategie

Strategie fragt: wie positionieren wir dieses Dossier in der Zeit und im Kräftefeld?
Entscheidungen sind nie rein technisch; sie erfolgen im institutionellen und gesellschaftlichen Kontext.
Beispiele:

  • prozessieren oder verzichten,
  • verhandeln oder aufschieben,
  • Diskretion oder Sichtbarkeit,
  • beschleunigen oder verzögern.


Ansatz

Eine konkrete Modalität in der strategischen Dimension:

  • Antizipierend (Beratung, Strukturierung, Risikoanalyse),
  • Vermittelnd (Verhandlung, Einigung),
  • Kurativ (Verteidigung, Verfahren, Schadensbegrenzung).
    Die Strategie ist die Bahn; der Ansatz ist die Richtung.


Weitwinkelperspektive

Kein Dossier ist losgelöst von Sprache, Kultur, Machtverhältnissen und normativen Strukturen.
Der weite, bewusste Blick verhindert, dass ein Detail aus dem Zusammenhang gerissen wird.


Mandat und Ethik

Wir verpflichten uns zu sorgfältigem rechtlichem Einsatz — ohne Erfolgsgarantie.
Jedes Mandat ist klar umrissen und kann enden, wenn sich Umstände ändern, ethische Bedenken aufkommen oder Vertrauen fehlt, mit ordnungsgemäßer Übergabe der Akte.



Die territoriale Dimension — Zuständigkeit & IPR


Drei Kernfragen

  1. Welches Gericht ist zuständig? (internationale Zuständigkeit)
  2. Welches Recht ist anwendbar? (Kollisionsrecht)
  3. Wird eine ausländische Entscheidung anerkannt/vollstreckt? (Anerkennung & Exequatur)


Eine koordinierende Schicht über dem materiellen Recht

Das internationale Privatrecht (IPR) koordiniert Forum, anwendbares Recht und grenzüberschreitende Wirkungen.


Quellen

  • Nationale Kollisionsnormen (z. B. belgisches IPR-Gesetz),
  • EU-Verordnungen (Brüssel I bis, Rom I, Rom II, ErbrechtsVO 650/2012, GüterstandsVO 2016/1103),
  • Internationale Verträge (z. B. Lugano-Übereinkommen, Instrumente der Haager Konferenz),
  • Praktische Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen.


Praktische Reichweite

Ohne Zuständigkeit oder korrekte Kollisionsanalyse bleibt selbst die stärkste Argumentation wirkungslos.
Zuständigkeitsregeln betreffen nicht nur Verfahren, sondern auch Zugang zum Recht, Sprache und Stellung im verflochtenen Rechtssystem.


Reflexive Anmerkung

Zuständigkeitsregeln sind keine bloße Technik, sondern Schnittstellen, an denen Legitimität, Zugang und Gleichheit zusammentreffen.
Gerade hier können Bruchlinien sichtbar werden.


Die materielle Dimension — Rechtsgebiete


Rahmen und Funktion

Sie bestimmt das anwendbare materielle Recht und sichert Präzision in spezialisierten Strukturen.
Wir unterscheiden:

  • Horizontal nach Rechtsgebiet (Vertrag, Haftung, Erbrecht, …),
  • Vertikal nach Normebene (national, EU, international, Soft Law).


Praktische Komplexität

Was wie „Miete“ aussieht, erfordert oft: BE/ES-Koordination, EU-Instrumente, Vertragsübersetzung, Grundrechtsprüfung.


Umfang unseres Eingreifens

Schwerpunkt: grenzüberschreitende, mehrsprachige, komplexe Fälle.
Wir handeln nur mit nachweisbarer Expertise, klar begrenztem Mandat, unter Beachtung von Ethik und Versicherungsschutz.


Arbeitsweise

Intern (volle Verantwortung):
Vertragsrecht · Haftungsrecht · Arbeitsrecht/Status Selbständige · IPR · Verbraucher- & Marktpraktiken · Miet- & Immobilienrecht (BE/ES) · Erbrecht & Nachfolgeplanung (EU) · Gesellschafts- & Vereinsrecht (BE) · juristische Übersetzung & mehrsprachige Verträge · Sprach- & Gerichtsstandsvereinbarungen · Eigentumsteilung, Nutzungsrechte, Erbbaurecht (BE/ES) · Strukturierung von Familienvermögen (mehrere Rechtsordnungen).

In Kooperation (Spezialisten):
DSGVO · Steuerrecht · Vergabe- & Subventionsrecht · Sozialstrafrecht/IT-Betrug · Wettbewerbs- & Vertriebsrecht · Raumordnung (BE/ES) · Entsendung/A1 · Berufsrecht & Disziplinarrecht.

Weiterverweisung:
Strafrecht (Gewalt/Sexualdelikte/Drogen) · Asyl & Migration · Medizinische Haftung außerhalb Versicherung · Notariat & Nachlässe · Zwangsvollstreckung/Hypotheken · Familienrecht ohne Auslandsbezug · Fälle ohne Rechtsgrundlage oder außerhalb Kapazität.

Stand: 25. September 2025. Übersicht indikativ; jeder Fall nach Konfliktprüfung und Mandat.


Sprache & Rechtskultur — die erste Dimension

Sprache ist ein eigenständiger Rechtsfaktor: sie bestimmt Bedeutung, Gültigkeit und Auslegung.
Unsere Methode:

  • Abgleich mit authentischen Sprachfassungen,
  • Übersetzungen juristisch und kontextuell korrekt,
  • Sicherung semantischer & rechtsvergleichender Konsistenz,
  • ggf. Hinzuziehung juristisch geschulter Muttersprachler — bei voller Endverantwortung.
    Dies entspricht der Obliegenheit zum sorgfältigen Bemühen des Anwalts: juristisch fundierte Analyse im Kontext.


Das normative Fundament — die fünfte Dimension

Jede Position wird verankert in:

  • Prüfungsrahmen: Grundrechte, allgemeine Rechtsgrundsätze, Rechtsprechung (EuGH, EGMR, Höchstgerichte),
  • Deutungsrahmen: Soft Law, Lehre, multilayered Interpretation, Rechtsvergleichung,
  • Strategischer Rahmen: Positionierung gegenüber anderen Systemen, Wahl alternativer Wege.
    Ziel: offene Normen (z. B. Angemessenheit, Privatsphäre) in einem pluralistischen Rechtsraum überprüfbar machen.


Bruchlinie — die Heyvaert’sche Dimension

Jedes Modell ist eine Projektion; jede Projektion hat ihre Grenze.
Die Heyvaert’sche Bruchlinie markiert den Punkt, an dem das Recht, selbst korrekt angewandt, ein Defizit zeigt: wo Normstrukturen Ausschluss produzieren, den sie nicht mehr korrigieren, wo das System sich selbst schützt auf Kosten des Gerechten.
Hier unterbricht der Jurist das Argumentieren — durch Vorlagefragen, Verfassungsprüfung oder Rückgriff auf höhere Normen — nicht aus Schwäche, sondern aus methodischer Integrität.
Diese Bruchlinie trägt den Namen von Professor Alfons Heyvaert (1936–2024), der das Recht bis auf sein Knochengerüst sezierte und sichtbar machte, was Institutionen verdecken: Recht ist keine Naturgegebenheit, sondern eine Ordnungsstruktur — mit Entscheidungen und Folgen. Sein sezierender Ansatz prägt dieses Modell: Präzision als Methode, Zweifel als Haltung.


Rechtlicher Hinweis

Der Inhalt dieser Seite beschreibt die interne methodische Arbeitsweise von Peeters Law. Er stellt weder ein Angebot i. S. v. Art. 5.57 Belgisches Zivilgesetzbuch noch eine individuelle Rechtsberatung dar.
Aus dieser Veröffentlichung entsteht keine (vor-)vertragliche Verpflichtung; die Theorie des berechtigten Vertrauens (Art. 5.22) findet auf ausdrücklich unverbindliche öffentliche Kommunikation keine Anwendung.
Ein gültiger Vertrag mit Peeters Law kommt nur durch eine klare, eindeutige schriftliche Bestätigung (physisch oder digital) zustande. Eine einseitige E-Mail, ein Verhalten oder eine Vorausrechnung gelten nicht als Annahme ohne formelles Mandat.
Peeters Law lehnt jegliche (vor-)vertragliche Haftung auf Grundlage dieses Textes ab, außer in Fällen von nachgewiesenem Betrug oder grober Fahrlässigkeit.

BRUCHLINIE Die Heyvaert'sche Singularität: Die Projektion, die scheitert


In der höheren Geometrie ist ein Penterakt ein fünfdimensionaler Hyperwürfel.
Er lässt sich nicht zeichnen — nur in drei Dimensionen projizieren.
Jede Projektion ist notwendigerweise eine Vereinfachung. Eine Verzerrung.
Und manchmal, innerhalb einer solchen Projektion, erscheint ein Bruchpunkt:
eine Singularität, eine Asymmetrie,
ein Raum, in dem die innere Spannung so intensiv wird,
dass der Zusammenhalt des Ganzen zusammenbricht.
Dies ist kein mathematischer Fehler.
Es ist eine strukturelle Grenze des Systems.

Das juristische Penterakt-Modell funktioniert analog:
es ist eine strukturierte Projektion unseres rechtlichen Denkens —
über Schichten von Sprache, Kontext, Rechtsordnung, materielles Recht und normative Grundlage hinweg.
Aber auch dieses Modell trifft auf eine Bruchlinie —
einen Ort, an dem es nicht mehr funktioniert,
wo die Dissektion nicht mehr aufklärt, sondern auflöst,
wo das Modell selbst sich zu entwirren beginnt.

Diesen Bruchpunkt nennen wir die Heyvaert'sche Singularität.
Das Penterakt wurde als methodologisches Instrument konzipiert,
entwickelt, um juristisches Denken mit maximaler Präzision
und konstanter struktureller Achtsamkeit zu begleiten.

Durch die Analyse eines Falls entlang fünf miteinander verbundener Dimensionen —
Sprache und Semantik, normativer Kontext, zuständige Rechtsordnung, anwendbares materielles Recht und zugrunde liegende Prinzipien —
bietet das Modell eine kontrollierte Projektion rechtlicher Realität.
Es dient als Instrument interner Überprüfung,
verhindert systematische Denkfehler
und deckt die blinden Flecken juristischer Analyse auf.

Doch jedes analytische Modell setzt ein gewisses Maß an formaler Geschlossenheit voraus.
Und gerade wenn es mit höchster Strenge angewandt wird,
wird seine eigene Grenze sichtbar.
Wenn ein Fall, obwohl sauber entlang aller fünf Dimensionen strukturiert,
auf einen fundamentalen Widerstand stößt, eine Asymmetrie oder eine moralische Dissonanz —
dann ist es nicht das Modell, das versagt.
Es ist das Recht selbst, das eine Bruchstelle offenbart.

Die Heyvaert'sche Singularität benennt genau dies:
einen Projektionspunkt, an dem der rechtliche Rahmen kollabiert,
sich selbst auflöst,
oder strukturell unzureichend wird.

Dies ist kein Moment für immer feinere Auslegung.
Er verlangt nach systemischer Unterbrechung:
– durch eine Vorabentscheidung,
– eine Verfassungsbeschwerde,
– oder eine stille Geste —
einen analytischen Atemzug,
wo die Logik endet und das Gewissen beginnt.

In diesem Sinne ist die Singularität kein Fehler.
Sie ist die notwendige Schwelle jeder intellektuell redlichen Rechtsmethode.
Sie ist keine sechste Dimension als solche.
Sie ist der Riss innerhalb der Projektion der fünf —
Sprache, Kontext, Rechtsordnung, Materie, normativer Grund.

Denn jedes Modell, das Totalität beansprucht,
muss unvermeidlich seiner eigenen Grenze begegnen.
Wie in der höheren Geometrie kommt der Moment,
wo Struktur bricht, Projektion scheitert,
und eine Singularität erscheint —
ein Raum, in dem das System seine innere Kohärenz verliert.

Dieser Bruch — die Heyvaert'sche Singularität — entsteht, wenn:
– die normative Struktur einen Ausschluss erzeugt, den sie nicht heilen kann,
– das Recht sich selbst schützt auf Kosten der Gerechtigkeit,
– keine der fünf Dimensionen die Ungerechtigkeit aufdecken kann, ohne sie zu verdecken,
– die Juristin nicht mehr innerhalb des Systems argumentieren kann,
sondern das System selbst in Frage stellen muss:
es unterbrechen, es konfrontieren, es entkleiden.

An diesem Punkt muss das Modell zurückgelassen werden —
nicht aus Schwäche,
sondern aus Notwendigkeit.

Diese Singularität ist keine Bereicherung.
Sie ist eine Mahnung —
dass jedes Modell Grenzen hat.
Und dass Rechtsdenken bedeutet, zu wissen, wann das analytische Instrument
beiseitegelegt werden muss,
um zu hören, was die Struktur nicht mehr auszudrücken vermag.

Es ist der Moment, in dem die rechtswissenschaftliche Denkerin —
nicht weiter argumentiert, sondern:
eine Vorabfrage stellt,
einen Verfassungsmangel geltend macht,
oder — ganz einfach — das Recht unterbricht.

Wie Professor Alfons Heyvaert lehrte:
Disseziere. Und wenn du nichts findest, frage, warum das System so gebaut ist.

Warum trägt diese Singularität seinen Namen?
Weil Alfons Heyvaert — mehr als jeder andere — das juristische Denken auf seine nackte Struktur reduzierte,
und dort verweilte,
um zu zeigen, was das Recht nicht sagt.
Nicht als Theorie.
Als Methode.
Nicht aus Ethik.
Aus Dissektion.
Nie, um zu beschönigen, was als solches zu sehen war.

Foucault dachte Macht.
Kennedy politisierte das Recht.
Aber Heyvaert war Jurist.
Ein Anwalt. Ein Lehrer.
Er sezierte, entblößte — und ließ entblößt zurück.
Seine Bibliografie spricht für sich:
disseziert und entkleidet —
ohne Wiederaufbau, ohne Kompromiss.

Diese Dimension trägt seinen Namen nicht als Hommage,
sondern als strukturelle Erinnerung:
dass das Recht in seinem Normanspruch hinterfragt werden muss.
Und wer diese Frage nie stellt,
nimmt das System zu ernst.

Das Penteraktmodell wurde von Peeters Law als Denkstruktur konzipiert:
ein Werkzeug zur Analyse des Rechts in seinen sprachlichen, normativen, kontextuellen, materiellen und strategischen Dimensionen.
Es beansprucht nicht, Wahrheit zu sprechen.
Es bietet einen Kompass —
für strategisches Denken,
für juristisches Gewissen.
Aber auch dieses Modell — wie das Recht, das es reflektiert —
muss offen für Zweifel bleiben.
Denn jede Struktur verschleiert auch.
Jede Struktur schließt aus.

Heyvaert erinnerte uns daran, dass rechtliches Denken nicht in der Analyse endet —
es beginnt im Unbehagen, das sie aufdeckt.
Deshalb bleibt das Penterakt nur so lange nützlich,
wie es sich selbst infrage stellt.
In dem Moment, wo es selbstverständlich wird, muss es zerlegt werden.
So wie Heyvaert die Institutionen des Rechts bis auf die Knochen freilegte,
muss auch das Modell, zur rechten Zeit, wieder aufgehoben werden —
nicht um zu leugnen, was es bietet,
sondern um Raum zu schaffen für das, was es auslässt.

Ein Modell, das sich nicht selbst unterbricht, wird zur Doktrin.
Und dann hört es auf, ein Denkwerkzeug zu sein.
Es wird Teil des Problems.

Manchmal lernen wir nicht durch Antwort —
sondern durch Verstörung.
Nicht durch Wiederholung —
sondern durch Dissektion.

Im Recht —
wo Routinen zu Regeln erstarren,
und Regeln für Wahrheiten gehalten werden —
ist diese Denkweise selten.
Aber unersetzlich.

So zu denken beginnt mit einer Frage:
Was ist Recht, wirklich?

Es ist kein neutrales System.
Es ist keine objektive Technik.
Es ist eine Sprache.
Eine Struktur von Ausschluss, Schutz und Hierarchie.
Eine Architektur sozialer Verhältnisse, die sich als Prinzipien ausgibt.
Machtkonstellationen, verkleidet als Normen.

Die Ehe ist in diesem Licht keine romantische Institution —
sondern eine Verteilung von Rechten, Pflichten und sozialer Sicherheit.
Die Staatsangehörigkeit kein Identitätsmerkmal —
sondern ein juristischer Filter.
Das Familienrecht kein Schutzraum für Autonomie —
sondern die Organisation von Ungleichheit.

Und das Rechtssubjekt?
Nicht ein freies Individuum,
sondern eine Position im System, das entscheidet,
wer zählt,
wer gehört wird,
und wem Zugang zu Rechten gewährt wird.

„Eine Beziehung ist oft nicht persönlich, sondern ökonomisch —
eine Beziehung zwischen Vermögensmassen weit mehr als zwischen Personen.“
(Liber Amicorum Heyvaert, 2002)

So zu denken bedeutet nicht, in Doktrin zu verfallen.
Es bedeutet, Haltung zu beziehen.
Gegen Juristen, die das Recht
als System von Ordnung und Regeln begreifen,
statt als Instrument sozialer Reproduktion.
Gegen die Vorstellung, Ehe sei ein Liebesband,
ohne ihre Versicherungslogik zu benennen.
Gegen die Illusion, Nationalität sei vorwiegend kulturell oder politisch,
statt ein juristisches Eintrittsticket zu Rechten und Schutz.

Diese Denkweise lehnt das Recht nicht ab —
sie durchquert es.
Und sie fragt:
Warum ist das so?
Wem nützt es?
Welche Alternativen wären denkbar?

Sie lässt sich nicht von der Regel leiten,
sondern vom Bruch.
Nicht von der Doktrin,
sondern vom Widerstand.

Und wer dem begegnet ist, weiß:
Es ist unbequem.
Es ist langsam.
Es ist exakt.

„Seine Vorlesungen waren nicht für jene, die bauen wollten.
Sie waren für jene, die demontieren wollten —
um zu sehen, wie sich Dinge (wieder) ereignen.“
(Liber Amicorum Heyvaert, 2002)

In unserer juristischen Praxis klingt dieser Ansatz nach —
mit Sorgfalt, ohne Nachahmung.
Aber in jeder Fallanalyse, jeder juristischen Übersetzung, jeder normativen Spannung
spüren wir:
Recht ist nicht selbstverständlich.
Es verlangt nach Dissektion.
Und nach ethischem Bewusstsein für das, was diese Dissektion zutage fördert.

Bei der Analyse eines grenzüberschreitenden Zusammenlebensvertrags
wurde der Unterschied zwischen juristischer Fiktion und gelebter Abhängigkeit unausweichlich.
Der Vertrag ging von Gleichheit aus.
Doch für einen Blick, geschult durch Heyvaerts Methode,
war die Ungleichheit längst normalisiert —
in der Verteilung von Fürsorge, Arbeit, Eigentum und Zukunft.

In solchen Fällen lehrte uns seine Methode —
uns, die wir das Glück hatten, seinem Denken zu begegnen —
dass Recht nicht nur anhand geltender Normen analysiert werden muss,
sondern entlang unsichtbarer Dynamiken und sozialer Asymmetrien.

„Die einzigen wirklich freien persönlichen Beziehungen
sind jene, die das Recht nicht anerkennt.“
(Das Personen- und Familienrecht ent(k)leidet)

Dies ist kein Schlusswort.
Es ist ein Ausgangspunkt.
Es lädt uns ein, neu zu lesen,
die Fragen zu stellen, die wir lieber vermeiden,
Klarheit zu suchen, ohne in Ideologie zu verfallen.

Diese radikale und zugleich analytische Haltung
machte Heyvaert für viele zum Meister —
einer singulären Stimme im juristischen Denken.

Alfons Heyvaert (1936–2024)
Professor. Jurist. Denker. Lehrer.
Er war nicht derjenige, der uns lehrte, was wir wissen.
Er war derjenige, der uns lehrte, wo zu beginnen ist:
bei der Frage.
Beim Widerstand gegen das Offensichtliche.
Bei der Dissektion des Rechts.

Disclaimer – Legal Notice Peeters Law

Der Inhalt dieser Seite stellt eine allgemeine methodologische Darstellung des internen Ansatzes von Peeters Law dar.
Er darf nicht als Angebot im Sinne von Artikel 5.57 des belgischen Zivilgesetzbuches ausgelegt werden,
noch als individualisierte Rechtsberatung.
Dieser Text stellt weder eine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrags im Sinne von Artikel 5.20 ZGB dar,
noch eine Einladung zu Vertragsverhandlungen im Sinne von Artikel 5.15 §2 ZGB.
Aus der Veröffentlichung, Konsultation oder Auslegung dieses Materials
kann weder eine vertragliche noch eine vorvertragliche Verpflichtung abgeleitet werden.
Die Theorie des berechtigten Vertrauens (Artikel 5.22 ZGB) findet keine Anwendung,
da keine berechtigte Erwartung auf eine öffentliche Mitteilung gestützt werden kann,
die ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet ist.
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